Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Wir liefern die von Ihnen bestellten Waren bzw. Dienstleistungen aufgrund unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 02.11.2003.

I. Geltungsbereich

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB. Entgegenstehende, sie ergänzende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil und von uns nicht anerkannt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.


Vertragspartner sind der Kunde und

Home of pirates GmbH
Generalunternehmen für Kunst und Kultur
Christian-Henkel-Straße 7
12349 Berlin
Tel.: 0 30 - 558 90 79
Fax: 0 30 - 557 81 77
e-mail: mail@artdepartmentstore.com
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 48734
im folgenden Home of pirates GmbH genannt

II. Vertragsabschluß

Sämtliche Preise sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden durch die Home of pirates GmbH ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Home of pirates GmbH kommt durch einen Auftrag des Kunden und die Auslieferung der Ware durch die Home of pirates GmbH zustande. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Beschreibungen und Abbildungen, Beschaffenheits-, Zusammensetzung-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind branchenübliche Näherungswerte und daher nicht verbindlich. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben, sonstige Änderungen, wie Änderungen in der Form, Farbe und / oder Gewicht, gelten als genehmigt und bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

III. Lieferbedingungen, Lieferzeit

Unsere Lieferbedingungen gelten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Bedingungen. Diese können per e-Mail mail@artdepartmentstore.com erfragt werden.

Die Lieferung von Spraydosen erfolgt, weil sie als Gefahrengut gelten, grundsätzlich nur auf dem Landweg. Auf besonderen Wunsch können die Konditionen für eine Gefahrengut Luftfracht erfragt und vereinbart werden. Ebenso weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Verkauf von Spraydosen nur an den berufsmäßigen Verwender gestattet ist. Es gelten in diesem Zusammenhang die Erläuterungen der Industriegemeinschaft aerosole e.V. in der Anlage dieser AGB.

Der Kunde ist verpflichtet die bestellte Ware anzunehmen. Tut er dies nicht, so ist Home of pirates GmbH berechtigt, die angefallenen Versandkosten dem Besteller in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenso wenn die Zustellung der Ware aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat nicht möglich sein sollte.

Angegebene Lieferzeiten sind ca. Zeiten. Gerät Home of pirates GmbH in Verzug, so haftet Home of pirates GmbH für den durch den Verzug entstanden Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Home of pirates GmbH verursacht wurde. Die Lieferung erfolgt insbesondere unter dem Vorbehalt, daß wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

IV. Versand, Versandkosten

Der Versand erfolgt grundsätzlich über die Deutsche Post. Andere Versandwege und deren Konditionen können auf Wunsch bei der Home of pirates GmbH angefragt werden. Die Versandkostenpauschale für handelsübliche Größe und Gewicht beläuft sich inklusive Versandversicherung auf 7,50 Euro pro Bestellung bis zu 8 kg.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die bestellte Ware direkt in unseren Geschäftsräumen abzuholen. In diesem Fall fallen keine Versandkosten an.


V. Rückgaberecht und -folgen

Dem Verbraucher steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

Rückgaberecht:

Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann er die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. b. per Brief, Fax oder e-mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso ausgeschlossen sind Artikel, deren Rücklieferung auf Grund Ihrer Beschaffenheit (Größe und Gewicht) einen unzumutbaren finanziellen Aufwand für die Home of pirates GmbH bedeuten würden. Besteht der Kunde bei solchen Artikeln auf eine Rücknahme, so hat er sich am den Rücklieferungskosten zu beteiligen.

Die Rücksendung oder das Rücksendeverlangen hat zu erfolgen an:

Home of pirates GmbH, Christian-Henkel-Straße 7, 12349 Berlin,
Tel 0 30 - 558 90 79
Fax 0 30 - 557 81 77
e-Mail: mail@artdepartmentstore.com

Rückgabefolgen:

Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig.

VI. Preise, Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den artdepartmentstore.com Internetseiten und verstehen sich ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Die angegebenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise ausgewiesen. Der Rechnungsendbetrag ist ein Bruttobetrag, d. h. er beinhaltet sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Der Kunde kann durch Vorkasse, per Nachnahme, oder bei Selbstabholung bar zahlen.

Vorkasse-Versand

Nach Eingang ihrer Bestellung bekommen Sie umgehend eine Auftragsbestätigung mit Angabe des Rechnungsbetrages per E-mail zugeschickt. Den Rechnungsbetrag überweisen sie bitte dann unter Nennung der dort angegebenen Referenznummer auf unser ebenfalls dort angegebenes Konto. Dem Warenpaket liegt dann die gedruckte Version der Rechnung bei.

Nachnahme-Versand

Bei Übergabe der Ware zahlen sie den Rechnungsbetrag und zusätzlich die pauschale Nachnahmegebühr von 5,50 Euro an der Überbringer der Ware.

Bar bei Abholung

Der Verkäufer bezahlt die Ware bar bei Abholung am Firmensitz und erhält eine quittierte Rechnung.

VII. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen der Home of pirates GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Home of pirates GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

VIII. Gewährleistung

Beim Eintreffen der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Offensichtliche und versteckte Mängel müssen der Home of pirates GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Normaler Verschleiß oder Abnutzung sind aus der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Im Falle von Mängeln an der Vertragsware ist Home of pirates GmbH nach ihrer Wahl zunächst zur Ersatzlieferung der fehlerhaften oder fehlenden Ware berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung in angemessener Zeit hat der Vertragspartner Anspruch auf Minderung oder Wandlung.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten unserer Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG sowie des TDDSG erhoben. Home of pirates GmbH behält sich zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit der Schufa vor.

Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

X. Schlußbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist der Hauptsitz von Home of pirates GmbH, Berlin.

Die Home of pirates GmbH behält sich jedoch vor, auch am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Home of pirates GmbH
Thomas Kuhn




Anlage:

Erläuterung der Industriegemeinschaft aerosole e. V.

Industriegemeinschaft aerosole e. V.
29. Januar 1997
deko2

Welche Produkte sind Aerosolpackungen „für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke"?


Verbotsregelung vom Juni 1996

Durch Änderung der ChemikalienverbotsVO mit Verordnung vom 12.06.1996 (Bundesgesetzblatt I S. 818) wurde ein Verbot der Abgabe von als „entzündlich, leichtentzündlich oder hochentzündlich" eingestuften Stoffen in Aerosolpackungen „für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke" an den privaten Endverbraucher ausgesprochen (s. hierzu im einzelnen den Verordnungstext). Dieses Verbot trat am 19.12.1996 in Kraft. Verstöße gegen das Verbot sind gemäß § (Nr. 1 Chemikalienverbots VO mit Strafe bedroht.

Ausnahmen von dem Verbot

Ausgenommen von dem Verbot sind Erzeugnisse, die den Anforderungen des Art. 9 a der EG-Richtlinie über Aerosolpackungen (75/324 EWG) entsprechen. Das sind Erzeugnisse, die zwar entzündliche Bestandteile enthalten, aber unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Entzündungsrisiko darstellen. Dies ist von dem für das Inverkehrbringen der Aerosolpackungen Verantwortlichen an Hand von geeigneten Versuchen oder Analysen nachzuweisen.

Von der Regelung ebenfalls nicht betroffen sind derartige Produkte für den Einsatz im gewerblichen Bereich. Diese sind gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 3 GefahrstoffVO mit der Kennzeichnung „Nur für den berufsmäßigen Verwender" zu versehen.

Konkretisierung des Anwendungsbereichs

Die Verwendung des Begriffs „Dekorationszwecke" im Verordnungstext könnte zu der Fehlannahme verleiten, daß auch haushaltsübliche Lacksprays, die alle in irgendeiner Form auch dekorativen Zwecken dienen, dieser Verbotsregelung unterliegen sollen. Welche Produkte als „für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke" im Sinne der genannten Regelung anzusehen sein sollen, ist in der ChemikalienverbotsVO jedoch an Hand einer beispielhaften Liste näher beschrieben. Für alle dort aufgeführten Beispiele (wie z. B. Luftschlangen, verschiedene Scherzartikel, künstlicher Schnee, metallische Glanzeffekte für Festlichkeiten) gilt gleichermaßen, daß der Einsatz der betreffenden Sprays bei Parties oder bestimmten Familienfeiern (wie z. B. an Weihnachten) vorhergesehen werden kann.

Diese Charakterisierung der Produkte wird auch in der Begründung zur Änderung der ChemikalienverbotsVO unterstrichen, nach der bei Verwendung der hier geregelten Produkte ein höheres Risiko für die Verbraucher bestehen soll. Der Verordnungsgeber ging offensichtlich davon aus, daß bei Hinzutreten besonderer gefahrerhöhender Umstände trotz der auf allen Aerosolpackungen grundsätzlich erfolgenden umfangreichen Warnhinweise (s. insbesondere § 12 Abs. 4 und Abs. 5 GfStoffVO) die neue zusätzliche Regelung zu Schutz der Verbraucher erforderlich sei.

Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck der zugrundeliegenden EG-Richtlinie

Dieselbe Begründung wie die deutsche Chemikalienverbotsverordnung enthielt bereits die inhaltlich gleichlautende EG-Richtlinie 94/48/EG vom 7.12.1994, die mit der Verordnung vom Juni 1996 in deutsches Recht umzusetzen war. Die EG-Richtlinie war erforderlich geworden, nachdem zuvor in einer französischen Verordnung vom 20.12.1991 eine entsprechende nationale Regelung getroffen worden war. In dieser Verordnung waren Aerosole zu Unterhaltungs- und Dekorationszwecken so definiert worden, daß bei ihnen die Verwendung in Nähe einer offenen Flamme verständigerweise vorhersehbar sei. Als Beispiele hierzu wurden bereits in dieser Verordnung ausdrücklich brennende Kerzen auf einem Geburtstagskuchen, einem Weihnachtsbaum oder einer Festtafel genannt. Daher wurden auch in Frankreich (auch nach Umsetzung der EG-Richtlinie 94/48 EG) Farb- und Lacksprays, die u. a. zur dauerhaften Dekoration im Haushalt eingesetzt werden können, nicht den genannten Beschränkungen unterworfen.

Anlaß für die französische Verordnung war ein Unglücksfall in den USA, bei dem ein Kind künstliche Luftschlangen über seinem Geburtstagskuchen mit brennenden Kerzen gesprüht und von den dadurch entstanden Flammen Verbrennungen erlitten haben soll.

Sinnvolle Interpretation der Neuregelung

Lacksprays finden im Haushalt u. a. beim Basteln, Heimwerken, beim Modellbau, bei Ausbesserungsarbeiten und beim Lackieren von Spielzeug, Möbeln sowie von dauerhaft im Haushalt verwendeten Dekorationsgegenständen wie Vasen etc. Anwendung. Diese Sprays werden teilweise unter der Bezeichnung „Deco" oder unter dem allgemeinen Hinweis auf ihre Eignung „zur Dekoration" im Haushalt vertrieben. Ihr Zweck besteht neben der farblichen Gestaltung und

Verschönerung von Gegenständen unterschiedlichster Materialien insbesondere in der Gewährung eines dauerhaften Oberflächenschutzes beziehungsweise der Konservierung und damit der Werterhaltung der mit ihnen behandelten Gegenstände. Beim Einsatz der zu diesen Zwecken angebotenen Sprays im privaten Bereich ist keine der von den genannten Regelungen im Auge gefaßten Risikolagen gegeben, da die Verwendung der Sprays nach ihrer Zweckbestimmung nie im Zusammenhang mit brennenden Kerzen oder anderen offenen Flammen, insbeondere bei Festlichkeiten erfolgt.

Aus diesem Grund wurden derartige Produkte, unabhängig von einer etwaigen Bezeichnung als „Decospray" o. ä. auch in der langjährigen Behördenpraxis in Frankreich nicht von der Abgabe an den privaten Endverbraucher ausgeschlossen. Eine vergleichbare Behördenpraxis zeichnet sich bereits jetzt auch in Deutschland ab. Auch bei uns wurde in den ersten behördlichen Stellungnahmen die neue Regelung nur auf solche Lacksprays bezogen, die nach dem vom Hersteller angegebenen Verwendungszweck, bzw. ihrer Aufmachung oder Präsentation bei Festlichkeiten wie Weihnachten oder Sylvester zur Anwendung kommen könnten.

Zwar werden auch Lacksprays, die z. B. als „Weihnachtsspray" bezeichnet werden oder mit weihnachtlichen Motiven versehen sind, üblicherweise nicht während der festlichen Zusammenkünfte angewandt, sondern regelmäßig nur in deren Vorfeld zur Dekoration eingesetzt. Dennoch sollten schon zum völligen Ausschluß von Mißverständnissen vorsorglich derartige Auslobungen auf Lacksprays nicht mehr erfolgen. Außerdem sollten im Handel Lacksprays (ohne eine auf Weihnachten hindeutende Auslobung) nicht mehr gemeinsam mit dem übrigen Weihnachtssortiment an private Endverbraucher angeboten werden.

Verfassungsgemäße Interpretation der Neuregelung

Der Inhalt der neuen Verbotsverordnung darf auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne die hier erläuterte sachliche Rechtfertigung unangemessen weit interpretiert werden. Gemäß Artikel 12 Grundgesetz (Freiheit der Berufsausübung/Gewerbefreiheit) darf der Gesetzgeber die Gewerbebetriebe nämlich nur mit solchen Beschränkungen belegen, die aus besonderen Gründen erforderlich sind und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Auch im Hinblick auf diese verfassungsrechtliche Bindung der Gesetzgebung ist es geboten, die Verbotsverordnung vom Juni 1996 nur auf solche Erzeugnisse anzuwenden, die zur Benutzung bei festlichen Personenzusammenkünften angeboten werden und bei deren bestimmungsgemäßer Anwendung aus diesem Grund zugleich eine besondere Risikolage angenommen werden kann.

Auszug aus dem Anhang der Chemikalienverbotsverordnung in der Fassung vom 12.6.1996
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
Stoffe/Zubereitungen
CAS Nummer
Verbote Ausnahmen
Abschnitt 21: Entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Stoffe
Stoffe, die nach § 4a der Gefahrstoffverordnung als entzündlich, leichtentzündlich oder hochentzündlich einzustufen sind 1. Stoffe nach Spalte 1 sowie
2. Zubereitungen, die Stoffe nach Spalte 1 enthalten, dürfen in Aerosolpackungen für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke, zum Beispiel zur Erzeugung von
  • metallischen Glanzeffekten für Festlichkeiten
  • künstlichem Schnee und Reif
  • sich verflüchtigenden Schäumen und Flocken
  • künstlichen Spinngeweben
  • Geräuschen und Horntönen zu Vergnügungszwecken
  • Luftschlangen,
nicht an den privaten Endverbraucher abgegeben werden
(1) Das Verbot nach Spalte 2 gilt nicht für Erzeugnisse, die in Artikel 9a der Richtlinie 75/324/EWG genannt sind und den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
(2) Das Verbot nach Spalte 2 gilt nicht bis zum 19. Dezember 1996

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